EFRAG ESRS

European Sustainability Reporting Standards

Im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die eine umfassende Aktualisierung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) darstellt, hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) eigene europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) entwickelt. Ziel ist es, die in einem Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichten Informationen verständlich, relevant, vergleichbar und überprüfbar zu machen. Die endgültigen ESRS wurden von der EU am 22. Dezember 2023 veröffentlicht.

Regulatorischer Hintergrund

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) müssen von Unternehmen, die bereits unter den Anwendungsbereich der NFRD fallen, ab dem Geschäftsjahr 2024 angewendet werden. Darüber hinaus sind auch große Unternehmen betroffen, die ab dem Geschäftsjahr 2025 zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

    • Bilanzsumme über EUR 20 Mio. (Entwurf der EU-Kommission, 17. Oktober 2023: EUR 25 Mio.)
    • Nettoumsatzerlöse über EUR 40 Mio. (Entwurf der EU-Kommission, 17. Oktober 2023: EUR 50 Mio.)
    • Zahl der Beschäftigten über 250

Des Weiteren werden ab dem Geschäftsjahr 2026 auch börsennotierte KMU, kleine und nichtkomplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen, zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein:

    • – Bilanzsumme über EUR 350.000 (Entwurf der EU-Kommission, 17. Oktober 2023: EUR 437.500)
    • Nettoumsatzerlöse über EUR 700.000 (Entwurf der EU-Kommission, 17. Oktober 2023: EUR 700.000)
    • Zahl der Beschäftigten über 10

Darüber hinaus gibt es Regelungen für Unternehmen aus Drittstaaten sowie für Niederlassungen bzw. Betriebsstätten in EU-Ländern.

Update 30.01.2024

Neben den ESRS-Standards, die bereits seit dem 1. Januar 2024 für sehr große und große Unternehmen gelten, gibt es nun auch neue Entwürfe speziell für KMUs:

Die EU hat Entwürfe der ESRS für börsennotierte KMUs veröffentlicht, die verpflichtend über ihre ESG-Leistung berichten müssen. Zusätzlich dazu gibt es Entwürfe für nicht-börsennotierte KMUs, die freiwillig über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen berichten können. Diese geplanten ESRS-Standards sollen KMUs die Möglichkeit bieten, ein auf ihre Unternehmensgröße zugeschnittenes europäisches Regelwerk als Grundlage für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu nutzen. Nähere Details sowie praktische Umsetzungstipps werden in Kürze von Danielle Budde bereitgestellt. Bleiben Sie dran!

Entwicklung der ESRS

Im Frühjahr 2021 begann die EFRAG Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (EFRAG PTF-ESRS) mit der Entwicklung der europäischen Standards. Dabei wurden bereits bestehende Rahmenwerke und etablierte Initiativen wie die der Global Reporting Initiative (GRI) und des International Sustainability Standards Board (ISSB) berücksichtigt.

Seit Anfang 2022 hat die EFRAG PTF-ESRS verschiedene Arbeitspapiere veröffentlicht, um einen Einblick in die geplanten Inhalte und die Struktur der Standards zu geben. Im Juni 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission einen finalen Entwurf für die delegierte Verordnung der ESRS. Ende Dezember 2023 wurden die ESRS als delegierte Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Überblick European Sustainability Reporting Standards

Die ESRS gliedern sich in drei Kategorien:

1. Generelle Standards
2. Themenbezogene Standards (Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards)
3. Sektorspezifische Standards

Derzeit sind in der veröffentlichten delegierten Verordnung 12 sektorunabhängige Standards enthalten, die von Unternehmen, die der CSRD unterliegen, angewendet werden müssen. Dies soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sowie die mit Nachhaltigkeitsaspekten verbundenen Chancen und Risiken vollständig transparent offenlegen.

Erster Satz von ESRS-Entwürfen und Grundlage für Konklusionen

Das EFRAG-Standards umfassen:

Die ESRS Standards
Generelle und themenbezogenen Standards
Zusätzliches Material
Querschnittsnormen
Enviroment
Social
Governance
Erläuterung einschließlich Anhang dazu, wie in den ESRS-Entwürfen die Initiativen und Rechtsvorschriften berücksichtigt werden
Anhang I – Index der Offenlegungsanforderungen
Anhang II – CSRD-Anforderungen für die Entwicklung von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Abdeckung durch den ESRS-Entwurf
Anhang III – Datenpunkte gemäß EU-Gesetzen im ESRS
Anhang IV – TCFD-Empfehlungen und ESRS-Abgleichstabelle
Anhang V – Überleitungstabelle zu den Nachhaltigkeitsstandards von IFRS und ESRS
Anhang VI – Akronyme und Glossar der Begriffe
ESRS E1
ESRS E2
12 Normen
~350 Seiten
>80 DRs
>1000 Datenpunkte*
~20 Vorlagen

ESRS-1 und ESRS-2

Umwelt Standards ESRS E1-E5

Sozial Standards ESRS S1-S4

Unternehmensführung Standards ESRS G1