Haftungsrisiken im Rahmen der CSRD

Alles, was Sie jetzt wissen müssen 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt nicht nur neue Berichtspflichten für Unternehmen mit sich, sondern auch erhöhte Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte, die Führungskräfte beachten sollten.

Mit der Einführung der CSRD steigt die persönliche Verantwortung der Vorstände und Geschäftsführer. Sie müssen sicherstellen, dass die Nachhaltigkeitsberichte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Diese Verantwortung geht über die reine Berichterstattung hinaus und umfasst auch die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Unternehmensstrategie.

Hervorzuheben ist die persönliche und unbeschränkte Haftung des Geschäftsführers für Schäden, die der Gesellschaft aus der Verletzung von CSR-Standards entstehen.

Erweiterte Pflichten der Geschäftsleitung 

Die CSRD erweitert die Pflichten der Geschäftsleitung erheblich:

  • Sorgfaltsmaßnahmen müssen in alle relevanten Bereiche der Unternehmenspolitik und Risikomanagementsysteme integriert werden.
  • Es besteht die Pflicht, einen Plan zur Minderung der Folgen des Klimawandels zu entwickeln und umzusetzen.
  • Die Beweislast bei Schäden liegt zunächst beim Unternehmen, während sich die Geschäftsleitung hinsichtlich der Pflichtwidrigkeit und des Verschuldens entlasten muss.

Durch die CSR-Richtlinie und die damit verbundenen Regelungen erhöhen sich die Haftungsrisiken für die Mitglieder der Unternehmensleitung erheblich. Eine sorgfältige Beachtung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist daher unerlässlich. Unternehmen und ihre Führungskräfte sollten proaktiv Maßnahmen ergreifen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und potenzielle Risiken zu minimieren.

Durch eine gewissenhafte Herangehensweise an die Nachhaltigkeitsberichterstattung können Unternehmen nicht nur rechtliche Risiken reduzieren, sondern auch Chancen für eine nachhaltigere und zukunftsfähigere Geschäftsentwicklung nutzen.

Haftungsrisiken in Zusammenhang mit ESRS

Haftungsrisiken im Zusammenhang mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ergeben sich vor allem aus der Verantwortung der Unternehmen, die Anforderungen dieser Standards richtig und vollständig umzusetzen. Die ESRS sind Teil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die eine erweiterte Berichtspflicht zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) vorschreibt. Fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Berichte können erhebliche rechtliche, finanzielle und Reputationsfolgen nach sich ziehen.

Allgemeine Haftungsrisiken mit den ESR Standards

Fehlerhafte Berichterstattung: Unvollständige oder falsche Angaben können zu Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden führen, insbesondere wenn sie gegen rechtliche Anforderungen der CSRD oder nationale Gesetze verstoßen.

Irreführung von Stakeholder: Irreführende Nachhaltigkeitsangaben (z.B. Greenwashing) können rechtliche Schritte von Investoren, Kunden oder anderen Stakeholdern auslösen.

Nichteinhaltung von Standards: Wenn Unternehmen die spezifischen Anforderungen einzelner ESRS nicht erfüllen, drohen Bußgelder oder Sanktionen.

Reputationsschäden: Mängel in der Berichterstattung können das Vertrauen von Investoren, Kunden und der Öffentlichkeit beeinträchtigen.

Zivilrechtliche Haftung: Stakeholder können Unternehmen verklagen, wenn finanzielle Entscheidungen auf Basis falscher oder unvollständiger ESG-Informationen getroffen wurden.

Standards mit höchsten Haftungsrisiken

Die größten Haftungsrisiken liegen insbesondere in den Bereichen Klima (E1), Governance (G1) und Soziales (S1). Dies liegt daran, dass diese Bereiche besonders sichtbar, leicht überprüfbar und von hoher Relevanz für Regulierungsbehörden, Investoren und die Öffentlichkeit sind. Fehler oder Versäumnisse in diesen Bereichen können schwerwiegende rechtliche, finanzielle und Reputationsfolgen haben.

Einige ESRS-Standards bergen aufgrund ihrer Komplexität und ihrer Relevanz für Stakeholder höhere Haftungsrisiken als andere. Im Folgenden eine Einschätzung der wichtigsten Bereiche:

Fazit und Empfehlung

In einer Welt, in der Nachhaltigkeit und Verantwortung zunehmend in den Fokus rücken, stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Berichterstattung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung nicht nur zu erweitern, sondern auch zu präzisieren. Die Erwartungen von Investoren, Regulierungsbehörden und der Öffentlichkeit steigen stetig, und mit ihnen die Notwendigkeit, verlässliche und akkurate Daten zu liefern. Doch wie können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Berichte nicht nur den formalen Anforderungen entsprechen, sondern auch ein wahrhaftiges Bild ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen zeichnen? Die Antwort liegt in einem ganzheitlichen Ansatz, der Expertise, Kontrolle und Transparenz in den Mittelpunkt stellt. Nur durch die sorgfältige Beachtung dieser Aspekte können Unternehmen nicht nur ihre Glaubwürdigkeit stärken, sondern auch potenzielle Risiken minimieren und sich für eine Zukunft rüsten, in der Nachhaltigkeit nicht mehr nur eine Option, sondern eine Notwendigkeit ist.

Konklusion

  • Unternehmen sollten besonders auf die Qualität und Richtigkeit der berichteten Daten in den Bereichen Klima (E1), Soziales (S1) und Governance (G1) achten.
  • Eine enge Zusammenarbeit mit Experten für Nachhaltigkeitsberichterstattung, eine externe Prüfung und ein umfassendes internes Kontrollsystem sind entscheidend, um Haftungsrisiken zu minimieren.
  • Klare Prozesse und Transparenz bei der Datenerhebung sowie regelmäßige Audits sind unerlässlich, um möglichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen vorzubeugen.

19. Januar 2025 – Marcel Boner

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