ESRS-E3
Der E3-Standard ist einer von fünf umweltbezogenen Standards der European Sustainability Reporting Standards, die von der EFRAG entwickelt wurden und gemäß der CSRD anzuwenden sind. Dieser Artikel basiert auf dem finalen Entwurf des ESRS E3 in englischer Sprache. Für einen allgemeinen Überblick über die Standards kannst Du hier nachlesen.
Der ESRS E3 legt fest, welche Informationen zu Wasser- und Meeresressourcen bereitzustellen sind, wobei insbesondere die Beziehung des Unternehmens zu diesen Ressourcen in seiner eigenen Betriebstätigkeit und in der gesamten Wertschöpfungskette betrachtet wird. Bezüglich Wasser, einschließlich Oberflächenwasser, Grundwasser und Produktionswasser, soll dargelegt werden, wo und wie viel Wasser für die Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens verbraucht wird und welche wasserbezogenen Auswirkungen und Risiken das Unternehmen verursacht oder ausgesetzt ist.
Im Hinblick auf Meeresressourcen werden die Nutzung von Meeresressourcen, Ableitungen und Emissionen in die Ozeane sowie generell Aktivitäten in maritimen Gebieten behandelt. Das Unternehmen soll über alle durchgeführten Maßnahmen und ihre Ergebnisse zum Schutz der Wasser- und Meeresressourcen und zur Reduzierung des Wasserverbrauchs berichten. Darüber hinaus sollen auch die Pläne und Kapazitäten des Unternehmens offengelegt werden, um Strategien, Geschäftsmodelle und Aktivitäten anzupassen und mit der weltweiten Erhaltung und Wiederherstellung der Wasser- und Meeresressourcen in Einklang zu bringen.
Da das Thema Wasser- und Meeresressourcen äußerst weitreichend ist, gibt es zahlreiche Überschneidungen mit anderen Umweltthemen wie dem Klimawandel (ESRS E1), Umweltverschmutzung (ESRS E2), biologische Vielfalt und Ökosysteme (ESRS E4) sowie Kreislaufwirtschaft und Ressourcennutzung (ESRS E5).
Während ESRS E3 sich allgemein mit Wasser- und Meeresressourcen befasst, behandelt ESRS E1 bereits akute und chronische physische Risiken wie veränderte Niederschlagsmuster, Niederschlags- und hydrologische Schwankungen sowie die Versauerung der Ozeane und Salzintrusion. ESRS E2 beschäftigt sich mit Umweltverschmutzung, insbesondere mit Emissionen in Gewässer und Ozeane, wobei auch die Verwendung und Entstehung von Mikroplastik bereits durch diesen Standard erfasst werden. Eine weitere Abgrenzung ergibt sich durch ESRS E4, der sich mit der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Ozeane und Meere befasst. Im Kontext von ESRS E5 wird betont, dass die Umstellung von nicht erneuerbaren Ressourcen und die Abfallbewirtschaftung, einschließlich Kunststoffen, im Standard E5 zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft behandelt werden.
Auch in Bezug auf ESRS S3 ergeben sich Überschneidungen durch das Thema Wasser- und Meeresressourcen. Negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften in diesem Zusammenhang werden im ESRS S3 behandelt.
Der E3-Standard umfasst fünf umweltbezogene Angabepflichten (E3-1 bis E3-5) sowie eine Anforderung aus dem ESRS 2 (ESRS 2 IRO-1). Diese sind in Tabelle 1 aufgeführt und werden in den folgenden Unterkapiteln in einem übersichtlichen Überblick (ohne den Anspruch auf Vollständigkeit) beschrieben.
1 | Angabepflicht ESRS 2 IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung |
2 | Angabepflicht E3-1 | Richtlinien im Zusammenhang mit Umweltverschmutzungen |
3 | Angabepflicht E3-2 | Maßnahmen und Ressourcen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
4 | Angabepflicht E3-3 | Ziele im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung |
5 | Angabepflicht E3-4 | Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden |
6 | Angabepflicht E3-5 | Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe |
1. Angabepflicht ESRS 2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Identifizierung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Das Unternehmen muss die Verfahren darlegen, die zur Identifizierung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen verwendet werden.
2. Angabepflicht ESRS-E3-1
Richtlinien in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen
Das Unternehmen soll die umgesetzten Richtlinien zur Verwaltung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen erläutern. Hierbei ist besonders darauf einzugehen, inwiefern die Unternehmensrichtlinien die Bereiche Wassermanagement, Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen sowie die Verpflichtung zur Reduzierung des Wasserverbrauchs in wassergefährdeten Gebieten im eigenen Betrieb und entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette behandeln.
3. Angabepflicht ESRS-E3-2
Maßnahmen und Ressourcen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Das Unternehmen muss über die Maßnahmen im Bereich der Wasser- und Meeresressourcen sowie über die dafür bereitgestellten Mittel berichten. Dabei ist die Beschreibung der Maßnahmen und Ressourcen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen den Grundsätzen zu folgen, die in ESRS 2 CCR-2 definiert sind. Zusätzlich zur Beschreibung sollte das Unternehmen angeben, ob eine Maßnahme und die eingesetzten Ressourcen der Vermeidung von Wasser- und Meeresressourcen, der Reduzierung von Wasser- und Meeresressourcen oder der Wiederherstellung, Regeneration und Umwandlung von Meeresökosystemen und -becken zugeordnet werden können.
4. Angabepflicht ESRS-E3-3
Ziele in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen
Das Unternehmen soll die von ihm gesetzten Ziele in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen angeben. Dabei müssen neben der Beschreibung der Ziele auch die in ESRS 2 CCR-3 spezifizierten Informationen bereitgestellt werden. Zusätzlich ist anzugeben, ob (lokale) ökologische Schwellenwerte und organisationsspezifische Zuweisungen bei der Festlegung der Ziele berücksichtigt wurden.
5. Angabepflicht ESRS-E3-4
Wasserverbrauch
Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, Informationen über den Wasserverbrauch in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zu berichten. Hierbei hat das Unternehmen bezüglich seiner eigenen Geschäftstätigkeiten unter anderem folgende Angaben zu machen:
- Gesamtwasserverbrauch in Kubikmetern (m³)
- Gesamtwasserverbrauch in Kubikmetern (m³) in Gebieten mit erheblichem Wasserrisiko oder Wasserstress
- Informationen zur Gesamtmenge des wiederverwendeten und wiederaufbereiteten Wassers
- Wasserintensität (Gesamtwasserverbrauch in m³ geteilt durch den Nettoerlös aus der eigenen Geschäftstätigkeit)
6. Angabepflicht ESRS-E3-5
Potenzielle finanzielle Auswirkungen von wasser- und meeresressourcenbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Das Unternehmen muss über potenzielle finanzielle Auswirkungen wesentlicher Risiken und Chancen, die sich aus den Effekten im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen ergeben können, berichten. Dabei sollte, soweit möglich, eine Quantifizierung dieser finanziellen Auswirkungen in Geldwerten erfolgen.