ESRS-E1

ESRS-E1 Klimawandel

Der Standard ESRS E1 gehört zu den fünf umweltspezifischen Standards der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die von der EFRAG entwickelt wurden und gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind. Dieser Artikel basiert auf der delegierten Verordnung zu den ESRS, die am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Für einen allgemeinen Überblick über die Standards kannst Du gerne hier nachlesen.

Der Standard E1 legt die Angaben fest, die ein Unternehmen bezüglich seiner Auswirkungen auf den Klimawandel machen muss. Dabei werden sowohl positive als auch negative Effekte berücksichtigt, sowohl tatsächliche als auch potenzielle. Das Unternehmen muss darlegen, welche Maßnahmen es bisher ergriffen hat, welche es derzeit umsetzt und welche für die Zukunft geplant sind, um den Klimawandel im Einklang mit dem Pariser Abkommen (oder einem aktualisierten internationalen Abkommen über den Klimawandel) einzudämmen und die globale Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen. Es soll auch angeben, welche Strategien es entwickelt hat, um seine Geschäftsmodelle an den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft anzupassen und wie diese dazu beitragen, die globale Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen. Dabei sollen auch Risiken und Chancen berücksichtigt werden, die sich aus den Auswirkungen und der Abhängigkeit des Unternehmens vom Klimawandel ergeben, sowie die finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen. Zu den gesetzlichen Anforderungen der EU, die in diesem Standard berücksichtigt werden müssen, gehören beispielsweise die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) und die EU-Taxonomie-Verordnung.

Was ist der ESRS-E1

Der ESRS E1-Standard, der sich mit dem Klimawandel befasst, ist einer von fünf Umweltstandards der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Dieser Standard hat ein Potenzial mit besonderem globalen Ausmaß: Er verlangt eine Berichterstattung über Scope-3-Treibhausgasemissionen, die 15 Kategorien von vor- und nachgelagerten Emissionsquellen abdeckt, einschließlich globaler Lieferkettenemissionen.

Was bedeutet Klimawandel?

Im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bezieht sich der Klimawandel auf die Veränderungen des Klimas auf globaler oder regionaler Ebene, die aufgrund menschlicher Aktivitäten entstehen. Diese Aktivitäten umfassen insbesondere die Emission von Treibhausgasen wie Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) durch Industrie, Verkehr, Landnutzung und Energieerzeugung. Die CSRD zielt darauf ab, Unternehmen zu verpflichten, über ihre Aktivitäten und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu berichten, einschließlich der Reduzierung von Treibhausgasemissionen, der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels und der Förderung von Nachhaltigkeit in ihren Betriebsabläufen.

Was müssen Unternehmen im Rahmen des ESRS E1 offenlegen?

Im Rahmen des ESRS E1, der sich mit dem Klimawandel befasst, müssen Unternehmen verschiedene Informationen offenlegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

    1. Berichterstattung über Treibhausgasemissionen: Unternehmen müssen ihre direkten (Scope 1), indirekten Emissionen aus der Nutzung von gekaufter Elektrizität, Dampf, Wärme oder Kälte (Scope 2) sowie ihre indirekten Emissionen, die sich aus Aktivitäten außerhalb der Organisation ergeben (Scope 3), offenlegen.
    2. Erfassung von Scope-3-Emissionen: Dies umfasst 15 Kategorien von vor- und nachgelagerten Emissionsquellen, einschließlich globaler Lieferkettenemissionen. Diese können unter anderem Emissionen aus der Beschaffung von Rohstoffen, der Produktion von Gütern und Dienstleistungen, dem Transport, der Nutzung und Entsorgung der Produkte sowie der Nutzung von verkauften Produkten umfassen.
    3. Angaben zu Zielen und Maßnahmen: Unternehmen sollen ihre Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen offenlegen, einschließlich Strategien zur Emissionsreduzierung, Energieeffizienzmaßnahmen und Investitionen in erneuerbare Energien.
    4. Offenlegung von Risiken und Chancen: Unternehmen sollen potenzielle finanzielle Auswirkungen von Klimarisiken und -chancen auf ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage quantifizieren, soweit möglich.
    5. Berichterstattung über Anpassungsmaßnahmen: Unternehmen sollen auch über Maßnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels berichten, einschließlich Investitionen in Resilienz und Anpassung an veränderte klimatische Bedingungen.

Diese Offenlegungsanforderungen zielen darauf ab, Transparenz und Vergleichbarkeit in Bezug auf die Klimaleistung von Unternehmen zu schaffen und ihre Bemühungen zur Bewältigung des Klimawandels zu fördern.

Querverweise zu anderen ESRS

Verweise auf andere ESRS: Unter den Anforderungen des Umweltverschmutzungsberichts (ESRS E2) werden Emissionen in die Luft behandelt, die mit dem Klimawandel zusammenhängen, einschließlich ozonabbauender Stoffe (ODS), Stickoxide (NOx) und Schwefeloxide (SOx).

Die Auswirkungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft auf Menschen werden in den Standards S1 (Eigene Belegschaft), S2 (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette), S3 (Betroffene Gemeinschaften) und S4 (Verbraucher und Endnutzer) behandelt.

Der Standard E1 sollte in Verbindung mit ESRS 1 Allgemeine Anforderungen und ESRS 2 Allgemeine Angaben gelesen werden.

Angabepflichten gemäß ESRS E1

Der Standard E1 umfasst neun spezifische Umweltangaben (E1-1 bis E1-9) sowie drei Anforderungen aus ESRS 2 (GOV-3, SBM-3 und IRO-1). Diese werden zur besseren Übersicht in der folgenden Tabelle aufgeführt und in den nachfolgenden Unterkapiteln kurz erläutert.

1 Angabepflicht ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
2 Angabepflicht E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz
3 Angabepflicht ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
4 Angabepflicht ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
5 Angabepflicht E1-2 Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
6 Angabepflicht E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien
7 Angabepflicht E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
8 Angabepflicht E1-5 Energieverbrauch und Energiemix
9 Angabepflicht E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
10 Angabepflicht E1-7 Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften
11 Angabepflicht E1-8 Interne CO2-Bepreisung
12 Angabepflicht E1-9 Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

1. Angabepflicht ESRS 2 GOV-3

Integration der Nachhaltigkeitsleistung in Anreizsysteme

Gemäß dieser Anforderung muss das Unternehmen offenlegen, ob die Leistung der Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane anhand der in der Angabepflicht E1-4 gemeldeten Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bewertet wurde.

2. Angabepflicht E1-1

Übergangsplan für den Klimaschutz

Gemäß dieser Anforderung soll das Unternehmen über seinen Übergangsplan zur Bekämpfung des Klimawandels berichten. Dabei muss dargestellt werden, welche Maßnahmen das Unternehmen bereits umgesetzt hat und welche zukünftig geplant sind. Darüber hinaus sind Berichte über die Fortschritte in diesem Zusammenhang erforderlich. Falls das Unternehmen keinen Übergangsplan hat, muss es erläutern, ob und wann ein solcher erstellt wird.

3. Angabepflicht ESRS 2 SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihre Verbindung zu Strategie und Geschäftsmodell

Im Rahmen dieser Anforderung soll das berichtende Unternehmen darüber berichten, wie robust seine Strategie und Geschäftsmodelle in Bezug auf den Klimawandel sind. Es ist erforderlich, den Umfang und die Methoden zu dokumentieren, mit denen eine Resilienzanalyse sowie eine Szenarioanalyse durchgeführt wurden, wie sie in der nachfolgenden Anforderung ESRS 2- IRO-1 beschrieben ist. Des Weiteren müssen die Ergebnisse beider Analysen offengelegt werden.

4. Angabepflicht ESRS 2 IRO-1

Die Dokumentation über die Verfahren zur Identifizierung und Bewertung wesentlicher klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen sollte folgende Aspekte umfassen:

  1. Beschreibung der Auswirkungen auf den Klimawandel, insbesondere die Treibhausgasemissionen des Unternehmens.
  2. Identifikation und Bewertung klimabezogener physischer Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
  3. Bewertung von klimabezogenen Übergangsrisiken.

Für jeden dieser Aspekte muss erklärt werden, inwieweit klimabezogene Szenarioanalysen in den Prozess einbezogen wurden.

5. Angabepflicht E1-2

Strategien für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

Gemäß dieser Anforderung muss das berichtende Unternehmen seine Strategien zur Bewältigung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Klimawandels und der Anpassung an diesen offenlegen. Dabei sollen Aspekte wie die Unternehmenspolitik zur Eindämmung des Klimawandels, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Förderung von Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zu anderen relevanten Bereichen behandelt werden.

6. Angabepflicht E1-3

Maßnahmen und Ressourcen im Kontext der Klimastrategien

Das Unternehmen ist verpflichtet, seine Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel sowie die bereitgestellten Ressourcen offen zu legen. Dies dient dazu, ein Verständnis für die wichtigsten Maßnahmen zu schaffen, die das Unternehmen bereits durchgeführt hat oder plant, um die klimapolitischen Ziele und Vorgaben zu erreichen. Die Beschreibung der Maßnahmen und Ressourcen muss den Anforderungen gemäß ESRS 2 MDR-A (Maßnahmen und Ressourcen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte) entsprechen. Dabei ist darzustellen, welche Einsparungen hinsichtlich Treibhausgasemissionen durch die umgesetzten und geplanten Maßnahmen erzielt werden. Zusätzlich müssen die erheblichen finanziellen Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahmen, sowohl in Form von Kapital- als auch Betriebsausgaben (CapEx und OpEx), in Bezug zu verschiedenen Kennzahlen gesetzt werden, einschließlich der KPIs der Taxonomieverordnung.

    7. Angabepflicht E1-4

    Ziele im Kontext des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel

    Gemäß dieser Anforderung muss das Unternehmen seine Ziele in Bezug auf die Bekämpfung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel offenlegen. Dabei ist auf wesentliche klimabezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen einzugehen. Zur Dokumentation gemäß E1-4 müssen die Anforderungen aus ESRS 2 MDR-T (Effektivitätsverfolgung von Strategien und Maßnahmen durch Zielsetzungen) beachtet werden. Zusätzlich dazu muss dokumentiert werden, in welchen Einheiten und Rahmen (Scope 1, 2, 3) die Ziele gemessen werden sollen. Es sind genaue Angaben zu den Zielen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen erforderlich, einschließlich Basis- und Vergleichswerten über mehrere Jahre hinweg sowie wissenschaftlicher Grundlagen für diese Ziele.

      8. Angabepflicht E1-5

      Energieverbrauch und Energiemix

      Gemäß Anforderung E1-5 muss das Unternehmen Informationen über seinen Energieverbrauch und den Energiemix bereitstellen. Der Gesamtenergieverbrauch des Betriebs muss in nicht-erneuerbare und erneuerbare Quellen aufgeschlüsselt werden, zum Beispiel den Verbrauch von Kohle und Kohleprodukten oder den Verbrauch von gekaufter oder erworbener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kälte aus erneuerbaren Quellen. Falls das Unternehmen Energie produziert, muss auch diese Produktion nach erneuerbaren und nicht-erneuerbaren Quellen aufgeschlüsselt und separat ausgewiesen werden.

        9. Angabepflicht E1-6

        Treibhausgasemissionen nach Scope 1, 2 und 3 sowie Gesamtemissionen

        Gemäß der Anforderung E1-6 muss das Unternehmen seine gesamten Treibhausgasemissionen nach Scope 1, 2 und 3 detailliert dokumentieren. Dabei sind sowohl die Emissionen aus dem eigenen Betrieb als auch aus der gesamten Wertschöpfungskette zu berücksichtigen. Scope-1-Emissionen entstehen aus Quellen, die direkt vom Unternehmen verursacht oder kontrolliert werden. Scope 2 umfasst indirekte Emissionen aus dem Bezug von Energie, wie z. B. Strom, der außerhalb des Unternehmens erzeugt wird, aber innerhalb des Unternehmens verbraucht wird. Scope-3-Emissionen, die in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen, machen in der Regel den größten Teil der Emissionen aus. Diese entstehen beispielsweise während der Produktion und Verarbeitung von Rohstoffen, die nicht im Besitz oder unter der Kontrolle des Unternehmens stehen.

          10. Angabepflicht E1-7

          Reduktion von Treibhausgasemissionen und CO2-Kompensationsprojekte

          Das Unternehmen muss transparent machen, wie es durch seine eigenen Aktivitäten sowie durch die vor- und nachgelagerten Prozesse in der Wertschöpfungskette Treibhausgase abbaut und speichert. Falls Emissionsgutschriften erworben wurden, ist anzugeben, in welchem Umfang dadurch Treibhausgasemissionen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette finanziert wurden. Darüber hinaus ist eine Erklärung zur Glaubwürdigkeit und Integrität dieser Emissionsgutschriften erforderlich. Im Falle der Veröffentlichung einer Netto-Null-Strategie sind Berichte über den Rahmen und die angewandten Methoden sowie über den Umgang mit Treibhausgasemissionen, die nicht innerhalb des eigenen Betriebs und der Wertschöpfungskette reduziert werden können, erforderlich.

            11. Angabepflicht E1-8

            Interne Bepreisung von CO2

            Das berichtende Unternehmen gibt an, ob es interne CO2-Bepreisungssysteme implementiert hat. Wenn ja, muss es beschreiben, wie diese Systeme die Entscheidungsfindung unterstützen und Anreize für die Umsetzung von klimabezogenen Strategien und Zielen schaffen. Dabei werden Details zur Art des internen CO2-Bepreisungssystems sowie dessen Anwendungsbereich (z. B. Aktivitäten, geografische Gebiete, Unternehmensbereiche usw.) angegeben. Außerdem wird erläutert, warum dieses System als relevant betrachtet wird und in welchem Maße wissenschaftliche Methoden zur Berechnung der Kohlenstoffpreise angewendet wurden. Das Unternehmen offenbart auch das geschätzte Volumen der Treibhausgasemissionen nach Scope 1, 2 und 3, die von diesen Maßnahmen erfasst werden, sowie die Gesamtemissionen von Treibhausgasen.

              12. Angabepflicht E1-9

              Erwartete finanzielle Auswirkungen bedeutender physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle Chancen im Zusammenhang mit dem Klima

              Die Anforderung E1-9 verlangt von Unternehmen, dass sie über die potenziellen finanziellen Auswirkungen bedeutender physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie über das Potenzial zur Realisierung bedeutender klimabezogener Chancen berichten. Dies dient dazu, das Verständnis dafür zu fördern, wie das Unternehmen finanziell von den Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel profitieren kann.

              Mehr zu den themenspezifischen Standards hier:

              ESRS-E1ESRS-E2ESRS-E3ESRS-E4ESRS-E5 
              ESRS-S1ESRS-S2ESRS-S3ESRS-S4
              ESRS-G1