CSRD Data Points

CSRD Berichtspflicht

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde im Juli 2023 von der Europäischen Kommission verabschiedet und ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Die CSRD erweitert den Anwendungsbereich der NFRD und führt eine verpflichtende Drittprüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein. Ziel ist es, Nachhaltigkeitskennzahlen zu standardisieren, Unternehmen zur Nachhaltigkeitsoffenlegung zu verpflichten und die Transparenz zu erhöhen.

Wer muss berichten?

Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSR-Richtlinie fallen, müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten. Die Standards wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt, einem unabhängigen Gremium, das die Europäische Kommission berät. Die Standards basieren auf der EU-Politik, berücksichtigen internationale Standardisierungsinitiativen und tragen zu diesen bei.

Sinn und Zweck der CSRD

Die CSR-Richtlinie ist der erste verbindliche ESG-Standard, der eine Überprüfung der Nachhaltigkeitsinformationen vorschreibt. Die kommenden Regelungen werden sicherstellen, dass Investoren und andere Stakeholder einfachen Zugang zu den Daten haben, die sie benötigen, um die Auswirkungen von Unternehmen auf Gesellschaft und Umwelt zu bewerten. Darüber hinaus werden Investoren in die Lage versetzt, finanzielle Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsaspekten zu bewerten.

Wie sieht ein Standard Prozess aus?

Vor der Beantwortung des ESRS müssen Unternehmen eine doppelte Wesentlichkeitsbeurteilung durchführen. Dies bedeutet, dass ein berichtendes Unternehmen sowohl die Wesentlichkeit der Umweltauswirkungen als auch die finanzielle Wesentlichkeit berücksichtigen muss, wenn es die wesentlichen Themen identifiziert, die im Rahmen des ESRS offenzulegen sind. Der ESRS-Bericht ist in den Lagebericht des Unternehmens aufzunehmen und nicht in einem separaten Nachhaltigkeitsbericht. Die ersten Unternehmen müssen die neuen Regelungen erstmals im Geschäftsjahr 2024 für Berichte anwenden, die im Jahr 2025 veröffentlicht werden.

Wie wendet man die SDGs Benchmarking Methodology (SBM) an?

Die Anwendung der SDGs Benchmarking Methodology erfordert eine strukturierte Herangehensweise und eine Reihe von Schritten. Hier ist eine grundlegende Anleitung zur Anwendung der Methode:

  1. Identifizierung der relevanten SDGs: Bestimmen Sie zunächst, welche der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) für Ihre Organisation, Ihr Unternehmen oder Ihren Bereich relevant sind. Berücksichtigen Sie dabei die Art Ihrer Tätigkeiten, Ihre Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesellschaft und die Wirtschaft sowie die Prioritäten Ihrer Interessengruppen.
  2. Auswahl von Leistungskennzahlen (Indikatoren): Wählen Sie für jedes relevante SDG geeignete Leistungskennzahlen aus, um den Fortschritt bei der Umsetzung zu messen. Diese Kennzahlen sollten spezifisch, messbar, relevant, erreichbar und zeitgebunden sein (SMART-Kriterien). Sie können vorhandene Datenquellen verwenden oder neue Messungen implementieren, um diese Kennzahlen zu erfassen.
  3. Datensammlung und -analyse: Sammeln Sie relevante Daten für die ausgewählten Leistungskennzahlen und analysieren Sie diese, um den aktuellen Stand Ihrer Organisation in Bezug auf die SDGs zu bewerten. Dies kann die Überprüfung interner Aufzeichnungen, die Durchführung von Umfragen oder Interviews mit Mitarbeitern und Stakeholdern sowie die Analyse von externen Berichten und Veröffentlichungen umfassen.
  4. Bewertung des Fortschritts: Bewerten Sie den Fortschritt Ihrer Organisation bei der Umsetzung der SDGs anhand der ausgewählten Leistungskennzahlen. Identifizieren Sie dabei Stärken, Schwächen und Bereiche, die verbessert werden müssen.
  5. Vergleich mit Best Practices und Benchmarks: Vergleichen Sie Ihre Leistung mit branchenüblichen Benchmarks und bewährten Verfahren. Dies kann Ihnen dabei helfen, zu verstehen, wie gut Sie im Vergleich zu anderen Organisationen abschneiden und welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um Ihre Leistung zu verbessern.
  6. Entwicklung eines Aktionsplans: Basierend auf der Bewertung Ihres Fortschritts und den identifizierten Stärken und Schwächen entwickeln Sie einen Aktionsplan zur Verbesserung Ihrer Beiträge zu den SDGs. Setzen Sie klare Ziele, Maßnahmen und Zeitrahmen fest, um Ihre Bemühungen zu lenken und zu überwachen.
  7. Fortlaufende Überwachung und Berichterstattung: Überwachen Sie kontinuierlich Ihren Fortschritt bei der Umsetzung der SDGs, passen Sie bei Bedarf Ihre Aktivitäten an und berichten Sie regelmäßig über Ihre Leistung. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihre Fortschritte zu verfolgen, Erfolge zu feiern und Herausforderungen anzugehen.

Durch die Anwendung dieser Schritte können Organisationen die SDGs Benchmarking Methodology effektiv nutzen, um ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu bewerten, zu verbessern und zu kommunizieren.

Abstimmung mit weiteren Rahmenbedingungen

  • GRI: Die ESRS-Standards wurden von der EFRAG mit der GRI als Bezugspunkt entwickelt und viele der Anforderungen basieren auf denen der GRI-Standards.
  • ISSB: Die ESRS-Standards wurden parallel zu IFRS S1 und S2 entwickelt, um ein hohes Maß an Konvergenz und Interoperabilität zu gewährleisten.

EFRAGs ESRS – 1.203 Data Points – wir schaffen Klarheit

Die CSRD ESRS Verordnung der EU wird für die Daten für 2024 und die Berichterstattung für 2025 in Kraft treten. Unternehmen, die von der Verordnung betroffen sein werden, bereiten sich aktiv auf die kommende Verordnung vor.

Am 25. Oktober 2023 veröffentlichte EFRAG eine Liste der vorläufigen Datenpunkte der Anfang Juli dieses Jahres verabschiedeten Europäischen Nachhaltigkeits-Berichtsstandards (ESRS).

Am 22. Dezember 2023 veröffentlichte EFRAG seine Vorentwürfe der ESRS Implementation Guidance (IG) Dokumente zur öffentlichen Konsultation.

Nachfolgend finden Sie Bildungsinhalte zu ESRS. Buche hier ein kostenfreies Erstgespräch, um zu erfahren, wie wir Dich und dein Team bei der CSRD-Einführung unterstützen können.

Das EFRAG SRB hat drei Dokumente priorisiert, um die anspruchsvollsten Aspekte der ESRS-Implementierung abzudecken:

  • Entwurf EFRAG IG 1: Leitfaden zur Umsetzung der Wesentlichkeitsbewertung – hier downloaden
  • Entwurf EFRAG IG 2: Leitfaden zur Umsetzung der Wertschöpfungskette – hier downloaden
  • Entwurf EFRAG IG 3: Detaillierte Leitlinien zur Implementierung von ESRS-Datenpunkten hier downloaden und begleitende Erläuterungen hier downloaden.

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