ESRS-E4

ESRS E4 – Biodiversität und Ökosysteme

Der E4-Standard ist Teil der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), einer Reihe von fünf Umweltstandards, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurden und gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind. Dieser Artikel basiert auf dem endgültigen englischen Entwurf des ESRS E4. Für einen allgemeinen Überblick über die Standards kannst Du hier weiterlesen.

Was ist der ESRS E4?

Der ESRS E4 zielt darauf ab, die erforderlichen Offenlegungen in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme zu definieren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Beziehung des Unternehmens zu Land-, Süßwasser- und Meereslebensräumen sowie den damit verbundenen Tier- und Pflanzenarten. Dies umfasst die Vielfalt sowohl innerhalb als auch zwischen den Arten und Ökosystemen sowie ihre Interaktion mit zahlreichen lokalen und betroffenen Gemeinschaften.

Was bedeutet Biodiversität?

Im Kontext der ESRS bezieht sich Biodiversität auf die Vielfalt von Lebensformen in einem bestimmten Ökosystem oder auf globaler Ebene. Dies umfasst die Vielfalt von Arten, genetischen Variationen innerhalb von Arten sowie die Vielfalt von Lebensräumen und Ökosystemen. Im ESRS-Kontext geht es darum, wie Unternehmen ihre Auswirkungen auf die Biodiversität verstehen, messen, berichten und verwalten können, um positive Auswirkungen zu maximieren und negative Auswirkungen zu minimieren.

Was müssen Unternehmen im Rahmen des ESRS E4 offenlegen?

Im Rahmen dieser Anforderungen ist das Unternehmen verpflichtet, über die ergriffenen Maßnahmen und deren Ergebnisse zu berichten. Es muss beschreiben, wie tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme verhindert, gemildert oder behoben werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen berichten, wie sie dazu beitragen, die Biodiversität und die Ökosysteme zu schützen oder wiederherzustellen.

Des Weiteren müssen Unternehmen die Auswirkungen von Risiken und Chancen auf die kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung, Leistung und Lage des Unternehmens erläutern. Zudem ist es erforderlich, auf die Pläne und Kapazitäten des Unternehmens einzugehen, um die Geschäftsmodelle und Aktivitäten an die relevanten Ziele der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 anzupassen und mit ihnen in Einklang zu bringen.

Querverweise zu anderen ESRS

Da Biodiversität und Ökosysteme einen übergreifenden Standard bilden, gibt es insbesondere in Bezug auf andere Umweltstandards wie Umweltverschmutzung (ESRS E2), Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3) sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5) zahlreiche Schnittmengen.

Falls andere Umwelt-ESRS signifikante Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Veränderung von Ökosystemen aufzeigen, werden diese im Standard E4 identifiziert und referenziert.

Des Weiteren können sich in Bezug auf betroffene Gemeinschaften Überschneidungen ergeben, insbesondere im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen. In solchen Fällen sind die negativen Auswirkungen gemäß ESRS E4 zu berichten, unter Berücksichtigung der Anforderungen des Standards ESRS S3.

Angabepflichten gemäß ESRS E4

Der Standard E4 umfasst sechs spezifische Umweltangaben (E4-1 bis E4-6) sowie zwei Anforderungen aus dem ESRS 2 (ESRS 2 SBM-3; IRO-1). Diese sind zur besseren Übersicht in Tabelle 1 aufgeführt und werden in den folgenden Unterkapiteln in einem zusammenfassenden Überblick (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) beschrieben.

1 Angabepflicht ESRS E4-1 Übergangsplan für Biodiversität und Ökosysteme
2 Angabepflicht ESRS 2 SBM-3 Belastbarkeit von Strategie und Geschäftsmodell
3 Angabepflicht ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Identifizierung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die Biodiversität und das Ökosystem
4 Angabepflicht ESRS E4-2 Richtlinien in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme
5 Angabepflicht ESRS E4-3 Maßnahmen und Ressourcen in Bezug auf die biologische Vielfalt und ökosystembezogene Richtlinien
6 Angabepflicht ESRS E4-4 Ziele betreffend Biodiversität und Ökosysteme
7 Angabepflicht ESRS E4-5 Metriken im Zusammenhang mit Auswirkungen auf die Biodiversität und die Veränderung von Ökosystemen
8 Angabepflicht ESRS E4-6 Potenzielle finanzielle Auswirkungen von biodiversitäts- und ökosystembezogenen Risiken und Chancen

1. Angabepflicht ESRS E4-1

Übergangsplan für Biodiversität und Ökosysteme

Das Unternehmen ist verpflichtet, seinen Übergangsplan offenzulegen, der sicherstellen soll, dass das Geschäftsmodell und die Strategie im Einklang mit der Einhaltung der planetarischen Grenzen, der Integrität der Biosphäre und dem Wandel der Landsysteme sowie den relevanten Zielen der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 stehen. Hierbei muss das Unternehmen beispielsweise erläutern, wie die Strategie zur Geschäftsentwicklung mit der Machbarkeit des Übergangsplans verbunden ist und ob die Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane den Übergangsplan genehmigt haben.

Im Falle, dass andere Umwelt-ESRS wesentliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Veränderung von Ökosystemen aufzeigen, werden diese im Standard E4 identifiziert und referenziert.

Zusätzlich können sich in Bezug auf betroffene Gemeinschaften mögliche Überschneidungen ergeben, insbesondere im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen. In solchen Situationen sind die negativen Auswirkungen gemäß ESRS E4 zu berichten, unter Berücksichtigung der Anforderungen des Standards ESRS S3.

2. Angabepflicht ESRS 2 SBM-3

Belastbarkeit von Strategie und Geschäftsmodell

Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, die Resilienz seiner Strategie und seines Geschäftsmodells in Bezug auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme zu beschreiben. Hierbei sollten sowohl der Umfang und die Ergebnisse der Resilienzanalyse als auch der verwendete Zeithorizont und die wichtigsten Annahmen angegeben werden. Insbesondere sollte darauf eingegangen werden, wie Interessengruppen in diesen Prozess einbezogen wurden.

3. Angabepflicht ESRS 2 IRO-1

Beschreibung der Verfahren zur Identifizierung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die Biodiversität und das Ökosystem

Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, die Verfahren zu beschreiben, die zur Identifizierung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme verwendet werden. Hierbei sollte beispielsweise angegeben werden, ob und wie die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme sowie die Abhängigkeiten davon an den eigenen Standorten und entlang der gesamten Wertschöpfungskette ermittelt und bewertet wurden.

4. Angabepflicht ESRS E4-2

Richtlinien in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme

Das Unternehmen soll die implementierten Richtlinien zum Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme darlegen. Dabei ist beispielsweise darauf einzugehen, ob und wie sich die Richtlinien auf wesentliche Abhängigkeiten, Übergangsrisiken und -chancen beziehen oder wie sie sich auf die Produktion, Beschaffung oder den Verbrauch aus Ökosystemen beziehen, die so bewirtschaftet werden, dass die Bedingungen für die biologische Vielfalt erhalten bleiben oder verbessert werden.

5. Angabepflicht ESRS E4-3

Maßnahmen und Ressourcen in Bezug auf die biologische Vielfalt und ökosystembezogene Richtlinien

Das Unternehmen soll über die getroffenen Maßnahmen im Bereich der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme sowie über die dafür bereitgestellten Ressourcen berichten. Hierbei ist auch anzugeben, ob Ausgleichsmaßnahmen für die biologische Vielfalt Teil der geplanten oder bereits umgesetzten Maßnahmen des Unternehmens sind. Zusätzlich zur Beschreibung sollte beispielsweise erläutert werden, ob es sich bei den Leitmaßnahmen um eine einmalige Initiative oder um systematische Maßnahmen handelt.

6. Angabepflicht ESRS E4-4

Ziele betreffend Biodiversität und Ökosysteme

Das Unternehmen soll die Ziele für die biologische Vielfalt und die Ökosysteme beschreiben, die es festgelegt hat. Neben der Beschreibung der Ziele sind auch Informationen über den Fortschritt und die Bewertung der Wirksamkeit anzugeben. Darüber hinaus sollte berichtet werden, ob für jedes Ziel Termine und Meilensteine festgelegt wurden oder ob bei der Festlegung der Ziele ökologische Schwellenwerte und Zuordnungen berücksichtigt wurden. Dadurch kann nachvollzogen werden, ob die festgelegten Ziele auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren.

7. Angabepflicht ESRS E4-5

Metriken im Zusammenhang mit Auswirkungen auf die Biodiversität und die Veränderung von Ökosystemen

Das Unternehmen ist verpflichtet, über die wesentlichen Auswirkungen, die es auf die Biodiversität und die Veränderungen von Ökosystemen verursacht, zu berichten. Wenn das Unternehmen beispielsweise Standorte in oder in der Nähe von biodiversitätssensiblen Gebieten hat, die negativ beeinflusst werden, sollte es die Anzahl und die Fläche der im Eigentum stehenden, gepachteten oder verwalteten Standorte in der Nähe dieser Schutzgebiete angeben. Falls das Unternehmen wesentliche Auswirkungen auf den Zustand von Arten feststellt, sollte es beispielsweise einen oder mehrere Indikatoren in der Berichterstattung aufnehmen, die Veränderungen in der Anzahl der Individuen einer Art in einem bestimmten Gebiet messen.

8. Angabepflicht ESRS E4-6

Potenzielle finanzielle Auswirkungen von biodiversitäts- und ökosystembezogenen Risiken und Chancen

Das Unternehmen muss über potenzielle finanzielle Auswirkungen wesentlicher Risiken und Chancen, die sich sowohl aus den Auswirkungen als auch aus den Abhängigkeiten in Bezug auf die biologische Vielfalt und das Ökosystem ergeben, berichten. Es ist auch vorgesehen, die potenziellen finanziellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens in monetären Werten zu quantifizieren. Im Falle von finanziellen Auswirkungen aufgrund von Chancen kann diese Quantifizierung jedoch unterbleiben, wenn die daraus resultierenden Angaben nicht den qualitativen Merkmalen von Informationen in ESRS 1 entsprechen.

Mehr zu den themenspezifischen Standards hier:

ESRS-E1ESRS-E2ESRS-E3ESRS-E4ESRS-E5 
ESRS-S1ESRS-S2ESRS-S3ESRS-S4
ESRS-G1