ESRS-E4
Der E4-Standard ist Teil der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), einer Reihe von fünf Umweltstandards, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurden und gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind. Dieser Artikel basiert auf dem endgültigen englischen Entwurf des ESRS E4. Für einen allgemeinen Überblick über die Standards kannst Du hier weiterlesen.
Was ist der ESRS E4?
Der ESRS E4 zielt darauf ab, die erforderlichen Offenlegungen in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme zu definieren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Beziehung des Unternehmens zu Land-, Süßwasser- und Meereslebensräumen sowie den damit verbundenen Tier- und Pflanzenarten. Dies umfasst die Vielfalt sowohl innerhalb als auch zwischen den Arten und Ökosystemen sowie ihre Interaktion mit zahlreichen lokalen und betroffenen Gemeinschaften.
Was bedeutet Biodiversität?
Im Kontext der ESRS bezieht sich Biodiversität auf die Vielfalt von Lebensformen in einem bestimmten Ökosystem oder auf globaler Ebene. Dies umfasst die Vielfalt von Arten, genetischen Variationen innerhalb von Arten sowie die Vielfalt von Lebensräumen und Ökosystemen. Im ESRS-Kontext geht es darum, wie Unternehmen ihre Auswirkungen auf die Biodiversität verstehen, messen, berichten und verwalten können, um positive Auswirkungen zu maximieren und negative Auswirkungen zu minimieren.
Was müssen Unternehmen im Rahmen des ESRS E4 offenlegen?
Im Rahmen dieser Anforderungen ist das Unternehmen verpflichtet, über die ergriffenen Maßnahmen und deren Ergebnisse zu berichten. Es muss beschreiben, wie tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme verhindert, gemildert oder behoben werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen berichten, wie sie dazu beitragen, die Biodiversität und die Ökosysteme zu schützen oder wiederherzustellen.
Des Weiteren müssen Unternehmen die Auswirkungen von Risiken und Chancen auf die kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung, Leistung und Lage des Unternehmens erläutern. Zudem ist es erforderlich, auf die Pläne und Kapazitäten des Unternehmens einzugehen, um die Geschäftsmodelle und Aktivitäten an die relevanten Ziele der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 anzupassen und mit ihnen in Einklang zu bringen.
Querverweise zu anderen ESRS
Da Biodiversität und Ökosysteme einen übergreifenden Standard bilden, gibt es insbesondere in Bezug auf andere Umweltstandards wie Umweltverschmutzung (ESRS E2), Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3) sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5) zahlreiche Schnittmengen.
Falls andere Umwelt-ESRS signifikante Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Veränderung von Ökosystemen aufzeigen, werden diese im Standard E4 identifiziert und referenziert.
Des Weiteren können sich in Bezug auf betroffene Gemeinschaften Überschneidungen ergeben, insbesondere im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen. In solchen Fällen sind die negativen Auswirkungen gemäß ESRS E4 zu berichten, unter Berücksichtigung der Anforderungen des Standards ESRS S3.
1 | Angabepflicht ESRS E4-1 | Übergangsplan für Biodiversität und Ökosysteme |
2 | Angabepflicht ESRS 2 SBM-3 | Belastbarkeit von Strategie und Geschäftsmodell |
3 | Angabepflicht ESRS 2 IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Identifizierung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die Biodiversität und das Ökosystem |
4 | Angabepflicht ESRS E4-2 | Richtlinien in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme |
5 | Angabepflicht ESRS E4-3 | Maßnahmen und Ressourcen in Bezug auf die biologische Vielfalt und ökosystembezogene Richtlinien |
6 | Angabepflicht ESRS E4-4 | Ziele betreffend Biodiversität und Ökosysteme |
7 | Angabepflicht ESRS E4-5 | Metriken im Zusammenhang mit Auswirkungen auf die Biodiversität und die Veränderung von Ökosystemen |
8 | Angabepflicht ESRS E4-6 | Potenzielle finanzielle Auswirkungen von biodiversitäts- und ökosystembezogenen Risiken und Chancen |